Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2012 - L 3 KA 26/11 B ER |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
Verfahrensgang
- SG Hannover, 06.02.2011 - S 61 KA 645/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2012 - L 3 KA 26/11 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 9/10 R
Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit der Vereinbarung von Richtgrößen für …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2012 - L 3 KA 26/11
Weder aus der Art der Prüfmethode noch aus dem Kontext der Richtgrößenprüfung im SGB V ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass der Begriff der Praxisbesonderheiten bei der Richtgrößenprüfung anders als im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten anzusehen ist (vgl hierzu BSG, Urteil vom 23. März 2011 - B 6 KA 9/10 R - juris;… zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).Auch der pauschale Hinweis auf die Behandlung "schwerer" oder "kostenaufwändiger" Fälle genügt für die Anerkennung einer Praxisbesonderheit nicht (…vgl hierzu BSG SozR 2200 § 368n Nr. 31 und Nr. 44; zuletzt bestätigt durch Urteil vom 23. März 2011 - B 6 KA 9/10 R - aaO).
- BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94
Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2012 - L 3 KA 26/11
Praxisbesonderheiten sind aus der Zusammensetzung der Patienten eines Vertragsarztes herrührende Umstände, die sich auf das Behandlungsverhalten des Arztes auswirken und in den Praxen der Vergleichsgruppe - hier: der Fachgruppe der Allgemeinärzte - nicht in entsprechender Weise anzutreffen sind (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 79/03 R - juris).Auch dort ist für die Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten zunächst ein substantiierter Vortrag des Arztes dazu erforderlich, warum sein Behandlungs- oder Verordnungsverhalten von dem der Vergleichsgruppe abweicht - die Geltendmachung eines besonderen Kostenaufwands allein ist demgegenüber nicht ausreichend (vgl hierzu ua BSG, Urteil vom 12. Oktober 1994 - 6 RKa 6/93 - juris; SozR 3-2500 § 106 Nr. 27 und Nr. 49).
- BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R
Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2012 - L 3 KA 26/11
Die betroffene Praxis muss sich nach Zusammensetzung der Patienten und hinsichtlich schwerpunktmäßig zu behandelnder Gesundheitsstörungen vom typischen Zuschnitt einer Praxis der Vergleichsgruppe unterscheiden (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 50) und diese Abweichung muss sich auf die überdurchschnittlich häufig erbrachten bzw verordneten Leistungen auswirken. - BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 79/03 R
Beschwerdeausschuss - statistische Überprüfung von Gesprächsleistungen eines …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2012 - L 3 KA 26/11
Praxisbesonderheiten sind aus der Zusammensetzung der Patienten eines Vertragsarztes herrührende Umstände, die sich auf das Behandlungsverhalten des Arztes auswirken und in den Praxen der Vergleichsgruppe - hier: der Fachgruppe der Allgemeinärzte - nicht in entsprechender Weise anzutreffen sind (…vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 79/03 R - juris). - BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 6/93
Ärztlicher Behandlungsschein - Wirtschaftlichkeitsprüfung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2012 - L 3 KA 26/11
Auch dort ist für die Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten zunächst ein substantiierter Vortrag des Arztes dazu erforderlich, warum sein Behandlungs- oder Verordnungsverhalten von dem der Vergleichsgruppe abweicht - die Geltendmachung eines besonderen Kostenaufwands allein ist demgegenüber nicht ausreichend (vgl hierzu ua BSG, Urteil vom 12. Oktober 1994 - 6 RKa 6/93 - juris;… SozR 3-2500 § 106 Nr. 27 und Nr. 49).