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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2012 - L 3 KA 26/11 B ER   

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https://dejure.org/2012,125862
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2012 - L 3 KA 26/11 B ER (https://dejure.org/2012,125862)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.01.2012 - L 3 KA 26/11 B ER (https://dejure.org/2012,125862)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - L 3 KA 26/11 B ER (https://dejure.org/2012,125862)
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  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 9/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit der Vereinbarung von Richtgrößen für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2012 - L 3 KA 26/11
    Weder aus der Art der Prüfmethode noch aus dem Kontext der Richtgrößenprüfung im SGB V ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass der Begriff der Praxisbesonderheiten bei der Richtgrößenprüfung anders als im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten anzusehen ist (vgl hierzu BSG, Urteil vom 23. März 2011 - B 6 KA 9/10 R - juris; zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).

    Auch der pauschale Hinweis auf die Behandlung "schwerer" oder "kostenaufwändiger" Fälle genügt für die Anerkennung einer Praxisbesonderheit nicht (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 368n Nr. 31 und Nr. 44; zuletzt bestätigt durch Urteil vom 23. März 2011 - B 6 KA 9/10 R - aaO).

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2012 - L 3 KA 26/11
    Praxisbesonderheiten sind aus der Zusammensetzung der Patienten eines Vertragsarztes herrührende Umstände, die sich auf das Behandlungsverhalten des Arztes auswirken und in den Praxen der Vergleichsgruppe - hier: der Fachgruppe der Allgemeinärzte - nicht in entsprechender Weise anzutreffen sind (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 79/03 R - juris).

    Auch dort ist für die Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten zunächst ein substantiierter Vortrag des Arztes dazu erforderlich, warum sein Behandlungs- oder Verordnungsverhalten von dem der Vergleichsgruppe abweicht - die Geltendmachung eines besonderen Kostenaufwands allein ist demgegenüber nicht ausreichend (vgl hierzu ua BSG, Urteil vom 12. Oktober 1994 - 6 RKa 6/93 - juris; SozR 3-2500 § 106 Nr. 27 und Nr. 49).

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R

    Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2012 - L 3 KA 26/11
    Die betroffene Praxis muss sich nach Zusammensetzung der Patienten und hinsichtlich schwerpunktmäßig zu behandelnder Gesundheitsstörungen vom typischen Zuschnitt einer Praxis der Vergleichsgruppe unterscheiden (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 50) und diese Abweichung muss sich auf die überdurchschnittlich häufig erbrachten bzw verordneten Leistungen auswirken.
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 79/03 R

    Beschwerdeausschuss - statistische Überprüfung von Gesprächsleistungen eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2012 - L 3 KA 26/11
    Praxisbesonderheiten sind aus der Zusammensetzung der Patienten eines Vertragsarztes herrührende Umstände, die sich auf das Behandlungsverhalten des Arztes auswirken und in den Praxen der Vergleichsgruppe - hier: der Fachgruppe der Allgemeinärzte - nicht in entsprechender Weise anzutreffen sind (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 79/03 R - juris).
  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 6/93

    Ärztlicher Behandlungsschein - Wirtschaftlichkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2012 - L 3 KA 26/11
    Auch dort ist für die Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten zunächst ein substantiierter Vortrag des Arztes dazu erforderlich, warum sein Behandlungs- oder Verordnungsverhalten von dem der Vergleichsgruppe abweicht - die Geltendmachung eines besonderen Kostenaufwands allein ist demgegenüber nicht ausreichend (vgl hierzu ua BSG, Urteil vom 12. Oktober 1994 - 6 RKa 6/93 - juris; SozR 3-2500 § 106 Nr. 27 und Nr. 49).
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